Antwort und Erklärung zur Frage 1.1.06-105: In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Frage 1.1.06-105
5 Punkte
In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Ein Überholvorgang darf nur durchgeführt werden, wenn eine Behinderung des Gegenverkehrs während des gesamten Vorgangs ausgeschlossen ist und die eigene Geschwindigkeit wesentlich höher ist als die des überholten Fahrzeugs (§ 5 Abs. 2 StVO). Ändert sich die Situation so, dass ein sicheres Überholen nicht mehr möglich ist, muss der Vorgang abgebrochen werden.

Führerscheinklasse: Grundstoff

Leicht

Frage 1.1.06-105 im Fragenkatalog

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