Antwort und Erklärung zur Frage 1.1.09-033: Bei welcher Substanz kann der Konsum vor oder während der Fahrt zu Fahruntüchtigkeit führen?

Alkohol

Haschisch

Kokain

Informationen zur Frage

ANr: 1.1.09-033
4 Punkte

Führerscheinklassen: G, Mofa.

Fehlerquote: 2,0 %

Antwort für die Frage 1.1.09-033

Richtig ist:

  • Kokain
  • Alkohol
  • Haschisch

Erklärung für die Frage 1.1.09-033

Alle drei Substanzen können vor oder während der Fahrt zu Fahruntüchtigkeit führen. § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz) stellt klar, dass der Betrieb eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln verboten ist, wenn dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.

Der Konsum von Kokain zu einer gesteigerten Risikobereitschaft, was ebenfalls die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet.

Alkohol beeinträchtigt das Urteilsvermögen, die Reaktionszeit und die motorischen Fähigkeiten, die für sicheres Fahren unerlässlich sind. Das Führen eines Fahrzeugs ist bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille oder mehr (0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration) untersagt, sofern keine andere Beeinträchtigung vorliegt und der Fahrer keine Auffälligkeiten zeigt. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar eine 0,0-Promillegrenze.

Auch der Konsum von Haschisch bzw. Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Zu den Effekten des Cannabiskonsums gehören verlangsamte Reaktionszeiten, verschlechterte Koordinationsfähigkeit und vermindertes Urteilsvermögen.

Frage 1.1.09-033 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 1.1.09: Alkohol, Drogen, Medikamente

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