Antwort und Erklärung zur Frage 1.2.02-111: Sie möchten eine Autobahn benutzen. Welche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muss hierfür in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder in der Betriebserlaubnis eingetragen sein?

Frage 1.2.02-111
3 Punkte
Sie möchten eine Autobahn benutzen. Welche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muss hierfür in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder in der Betriebserlaubnis eingetragen sein?

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug aufgrund seiner technischen Konstruktion höchstens erreichen kann. Gemeint ist also die eingetragene technische Höchstgeschwindigkeit, nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.

Mehr als 60 km/h

Nach § 18 Abs. 1 StVO muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für die Autobahnbenutzung mehr als 60 km/h betragen. Der eingetragene Wert muss diesen Grenzwert daher überschreiten. Daraus folgt keine Pflicht, auf der Autobahn ständig schneller als 60 km/h zu fahren.

Führerscheinklasse: Grundstoff

Schwer

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