Antwort
und Erklärung
zur Frage 1.2.03-101:
Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?
Frage
1.2.03-101
3
Punkte
Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?
Gefragt ist die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften, nicht eine abweichende Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen.
50
km/h
Richtig ist 50 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeit gilt innerorts grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, auch bei günstigen Bedingungen (§ 3 Abs. 3 StVO). Ein Verkehrszeichen kann eine andere Höchstgeschwindigkeit vorgeben; das ändert aber nichts an der hier gefragten allgemeinen Regel (Anlage 2 StVO).
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Stand April 2025.
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