Antwort und Erklärung zur Frage 1.2.07-112: Für welche Fälle ist das Reißverschlussverfahren vorgesehen?

Frage 1.2.07-112
3 Punkte
Für welche Fälle ist das Reißverschlussverfahren vorgesehen?

Führerscheinklasse: G

Hart

Erklärung für die Frage 1.2.07-112

Das Reißverschlussverfahren gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dann, wenn eine Fahrspur endet oder wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist. In diesen beiden Fällen sollen sich die Fahrzeugführer gegenseitig einfädeln lassen.

Bei einem Einfädelungsstreifen haben jedoch die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn den Vorrang vor den Fahrzeugen, die z.B. auf die Autobahn auffahren. Hier ist kein Reißverschlussverfahren vorgesehen.

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