Antwort
und Erklärung
zur Frage 1.2.10-106:
Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommen Radfahrer. Wer muss warten?
Frage
1.2.10-106
4
Punkte
Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommen Radfahrer. Wer muss warten?
Beim Einfahren aus einem Grundstück muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein (§ 10 StVO). Der Verkehr auf der Straße hat dabei Vorrang; die Regel „rechts vor links“ gilt für die Grundstücksausfahrt nicht.
Frage 1.2.10-106 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
1.2.10:
Einfahren und Anfahren
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Stand April 2025.
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