Antwort und Erklärung zur Frage 1.2.22-101: Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung erforderlich ist?

___ m

Informationen zur Frage

ANr: 1.2.22-101
2 Punkte

Führerscheinklasse: G.

Fehlerquote: 30,0 %

Antwort für die Frage 1.2.22-101

Die richtige Antwort lautet: 1 m.

Erklärung für die Frage 1.2.22-101

Nach § 22 Absatz 4 StVO sowie § 53 StVZO darf die Ladung nach hinten bis zu 1 Meter über die Rückstrahler hinausragen, ohne dass sie besonders gekennzeichnet werden muss.

Erst wenn die Ladung mehr als 1 Meter nach hinten übersteht, ist eine Kennzeichnung erforderlich, z.B. durch eine rote Fahne, wie ebenfalls in § 22 Absatz 4 StVO vorgeschrieben.

Frage 1.2.22-101 im Fragenkatalog

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