Antwort
und Erklärung
zur Frage 1.2.22-101:
Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung erforderlich ist?
Frage
1.2.22-101
2
Punkte
Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung erforderlich ist?
1
m
Nach § 22 Absatz 4 StVO sowie § 53 StVZO darf die Ladung nach hinten bis zu 1 Meter über die Rückstrahler hinausragen, ohne dass sie besonders gekennzeichnet werden muss.
Erst wenn die Ladung mehr als 1 Meter nach hinten übersteht, ist eine Kennzeichnung erforderlich, z.B. durch eine rote Fahne, wie ebenfalls in § 22 Absatz 4 StVO vorgeschrieben.
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Stand April 2025.
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