Die Ladung darf weder die Sicht und das Gehör beeinträchtigen noch die sichere Bedienung des Fahrzeugs behindern. Beispielsweise müssen Lenkrad und Pedale frei bedienbar bleiben. Die Verantwortung dafür trägt der Fahrzeugführer (§ 23 Abs. 1 StVO).
Ein Überstand nach vorn ist nicht grundsätzlich verboten. Bis zu einer Höhe von 2,50 m darf die Ladung nicht nach vorn hinausragen; oberhalb dieser Höhe ist ein Überstand von bis zu 50 cm erlaubt. Bei Fahrzeugzügen gilt diese Grenze für das ziehende Fahrzeug (§ 22 Abs. 3 StVO).
Bei einer Vollbremsung wirken starke Kräfte auf die Ladung. Sie muss deshalb so verstaut und gesichert sein, dass sie auch dabei nicht verrutschen kann. Diese Sicherung muss auch bei plötzlichen Ausweichbewegungen wirksam bleiben (§ 22 Abs. 1 StVO).
Es handelt sich um einen…
Die Ladung darf…
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