Die Ampel zeigt Rot. Das bedeutet „Halt vor der Kreuzung“ (§ 37 Abs. 2 StVO). Die Lichtzeichen haben Vorrang vor dem STOP-Schild (§ 37 Abs. 1 StVO).
Die durchgezogene weiße Querlinie legt die Stelle fest, an der angehalten werden muss (Anlage 2 StVO). Das Fahrzeug muss vor dieser Haltlinie zum Stehen kommen und dort warten.
Die Sichtlinie ist die Stelle, von der aus die einmündende Straße ausreichend überblickt werden kann. Bei roter Ampel darf nicht bis dorthin vorgefahren werden, wenn dabei die Haltlinie überfahren wird.
Der Standort der Ampel bestimmt hier nicht die genaue Anhaltestelle. Wer bis auf Höhe der Ampel vorfährt, würde die davor liegende Haltlinie überfahren.
An dieser Kreuzung…
Ich fahre …
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