Antwort
und Erklärung
zur Frage 1.2.38-102:
Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?
Frage
1.2.38-102
3
Punkte
Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?
Blaues Blinklicht allein ist ein Warnsignal. Die ausdrückliche Anordnung, sofort freie Bahn zu schaffen, gilt bei blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn (§ 38 Abs. 1 StVO).
Frage 1.2.38-102 im Fragenkatalog
Fragen in der Kategorie
1.2.38:
Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
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Stand April 2025.
Alle Angaben ohne Gewähr.