Antwort und Erklärung zur Frage 1.4.40-013: Sie fahren auf einer Straße mit einem Fahrstreifen für jede Richtung. Bei welchem Verkehrszeichen müssen Sie dem Gegenverkehr grundsätzlich Vorrang gewähren?

Verkehrszeichen 121-1 „Einseitig verengte Fahrbahn rechts“ mit einem weißen Grund, schwarzem Piktogramm und rotem Rand, das darauf hinweist, dass die Fahrbahn sich von rechts verengt.

Verkehrszeichen 208 „Vorrang des Gegenverkehrs“: ein roter nach oben und ein schwarzer nach unten gerichteten Pfeil, in einem weißen Kreis mit rotem Rand.

Verkehrszeichen 125 „Gegenverkehr“ mit weißem Hintergrund und rotem Rand, das zwei schwarze Pfeile zeigt, einer nach oben und einer nach unten.

Informationen zur Frage

  • Bild-Antworten

ANr: 1.4.40-013
Annex: 2.1.1
3 Punkte

Führerscheinklassen: G, Mofa.

Fehlerquote: 44,5 %

Antwort für die Frage 1.4.40-013

Richtig ist:

  • Verkehrszeichen 121-1 „Einseitig verengte Fahrbahn rechts“ mit einem weißen Grund, schwarzem Piktogramm und rotem Rand, das darauf hinweist, dass die Fahrbahn sich von rechts verengt.
  • Verkehrszeichen 208 „Vorrang des Gegenverkehrs“: ein roter nach oben und ein schwarzer nach unten gerichteten Pfeil, in einem weißen Kreis mit rotem Rand.

Erklärung für die Frage 1.4.40-013

Das Verkehrszeichen 121-1 (Einseitig verengte Fahrbahn rechts) zeigt eine von rechts sich verengende Fahrbahn, dieses Gefahrenzeichen warnt vor einer einseitigen Fahrbahnverengung, in diesem Fall rechts. Die StVO schreibt hier zwar erhöhte Vorsicht, angepasstes Tempo und Rücksichtnahme auf entgegenkommende Fahrzeuge vor (§ 1 StVO), regelt jedoch nicht per se einen Vorrang für den Gegenverkehr. In engen Situationen ergibt sich aber in der Regel aus der Verkehrssituation, dass der Gegenverkehr Vorrang hat.

Das Verkehrszeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs) gibt vor, dass der Fahrzeugführer dem Gegenverkehr Vorrang einräumen muss, also an Engstellen erst fahren darf, wenn der Gegenverkehr vorbei ist.

Das Verkehrszeichen 125 (Gegenverkehr) warnt davor, dass in der folgenden Strecke mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Es verpflichtet nicht dazu, dem Gegenverkehr prinzipiell Vorrang zu gewähren, sondern fordert lediglich erhöhte Aufmerksamkeit sowie Rücksicht beim Begegnen von Fahrzeugen aus der Gegenrichtung. Eine automatische Vorrangregel ergibt sich daraus nicht und ist durch die StVO ebenfalls nicht vorgesehen.

Frage 1.4.40-013 im Fragenkatalog

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