Einen Bahnübergang in 120 m Entfernung
Einen Bahnübergang in 240 m Entfernung
Kraftfahrzeuge dürfen nicht überholt werden
Richtig ist:
Diese Verkehrszeichenkombination informiert über einen Bahnübergang (sowohl beschrank als auch unbeschrankt!) in 240 m Entfernung.
Zudem dürfen gemäß §19 StVO (Bahnübergänge) Abs. 1 keine Kraftfahrzeuge überholt werden.
Führerscheinklassen: G.
Fehlerquote: 46,3 %
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