Antwort und Erklärung zur Frage 1.4.41-021: Welche Fahrzeuge dürfen in eine so gekennzeichnete Zone einfahren?

Bild zur Frage 1.4.41-021

Elektrokleinstfahrzeuge

Fahrräder

Fahrzeuge, die von Anwohnern gefahren werden

Informationen zur Frage

ANr: 1.4.41-021
Annex: 2.1.1
2 Punkte

Führerscheinklassen: G, Mofa.

Fehlerquote: 54,6 %

Antwort für die Frage 1.4.41-021

Richtig ist:

  • Fahrräder
  • Elektrokleinstfahrzeuge
  • Fahrzeuge, die von Anwohnern gefahren werden

Erklärung für die Frage 1.4.41-021

Das Verkehrszeichen 244.3 („Fahrradzone“) markiert den Beginn einer Fahrradzone. Das bedeutet, dass in dem entsprechend markierten Bereich nur Fahrradverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge (wie E-Scooter) zugelassen sind.

Mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ ist das Einfahren zusätzlich für alle Fahrzeuge erlaubt, sofern deren Führer oder Insassen Anlieger sind. Anlieger sind alle Personen, die ein Grundstück innerhalb der Zone aufsuchen oder von dort wegfahren möchten (z.B. Anwohner, deren Besucher, Lieferanten).

Frage 1.4.41-021 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 1.4.41: Vorschriftzeichen

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