
Elektrokleinstfahrzeuge
Fahrräder
Fahrzeuge, die von Anwohnern gefahren werden
ANr: 1.4.41-021
Annex: 2.1.1
2
Punkte
Führerscheinklassen: G, Mofa.
Fehlerquote: 54,6 %
Richtig ist:
Das Verkehrszeichen 244.3 („Fahrradzone“) markiert den Beginn einer Fahrradzone. Das bedeutet, dass in dem entsprechend markierten Bereich nur Fahrradverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge (wie E-Scooter) zugelassen sind.
Mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ ist das Einfahren zusätzlich für alle Fahrzeuge erlaubt, sofern deren Führer oder Insassen Anlieger sind. Anlieger sind alle Personen, die ein Grundstück innerhalb der Zone aufsuchen oder von dort wegfahren möchten (z.B. Anwohner, deren Besucher, Lieferanten).
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