Das Verkehrszeichen 244.3 („Fahrradzone“) markiert den Beginn einer Fahrradzone. Das bedeutet, dass in dem entsprechend markierten Bereich nur Fahrradverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge (wie E-Scooter) zugelassen sind.
Mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ ist das Einfahren zusätzlich für alle Fahrzeuge erlaubt, sofern deren Führer oder Insassen Anlieger sind. Anlieger sind alle Personen, die ein Grundstück innerhalb der Zone aufsuchen oder von dort wegfahren möchten (z.B. Anwohner, deren Besucher, Lieferanten).
Ich muss Vorfahrt gewähren und dabei…
Gelbe Fahrbahnmarkierungen…
Ich darf die Sperrfläche…
Ich darf…
Es bedeutet…
Ich darf im Bereich nach diesem Verkehrszeichen…
Ich darf die Engstelle …
Ich darf vorsichtig …
Fahrzeuge aller Art dürfen diese Straße …
Hier beginnt eine Zone mit einer…
Auf das Ende einer Zone mit einer…
Auf ein Haltverbot, …
Nach 100 m folgt das Verkehrszeichen…
Ich muss…
Ich darf die Fahrstreifenbegrenzung…
Ich darf…
Eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, die…
Ich muss …
978 Fans fahren auf
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