Antwort und Erklärung zur Frage 1.4.41-032: Bei welcher Verkehrsregelung müssen Sie vor dem Rechtsabbiegen grundsätzlich anhalten?

Frage 1.4.41-032
4 Punkte
Bei welcher Verkehrsregelung müssen Sie vor dem Rechtsabbiegen grundsätzlich anhalten?

Führerscheinklassen: G, Mofa

Schwer

Erklärung für die Frage 1.4.41-032

Das Zeichen 206 („Halt. Vorfahrt gewähren“ bzw. „Stoppschild“) verlangt laut StVO unmissverständlich: „Wer ein Stoppschild passiert, hat an der Haltlinie, ersatzweise an der Sichtlinie, zu halten, auch wenn kein Querverkehr sichtbar ist.“ Bei einem Stoppschild ist der Fahrer ausnahmslos verpflichtet, das Fahrzeug vollständig zum Stillstand zu bringen, unabhängig davon, ob man nach rechts, links oder geradeaus fahren möchte. Erst nach sorgfältiger Überprüfung der Verkehrslage darf abgefahren werden.

Die auf Rot geschaltete Ampel mit grünem Pfeil nach rechts ist in § 37 StVO geregelt. Für den Fahrer bedeutet das, bei Rot zunächst an der Haltlinie vollständig anzuhalten. Erst nachdem man sich vergewissert hat, dass keine Fußgänger oder vorfahrtberechtigte Fahrzeuge behindert werden, darf abgebogen werden.

Das Zeichen 301 („Vorfahrt“) weist auf die Vorfahrtregelung an der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung hin. Damit wird die Vorfahrt dem auf dieser Straße befindlichen Verkehr erteilt, man muss nicht grundsätzlich vor dem Rechtsabbieger anhalten, sondern nur wenn die Situation das erfordert, z.B. bei Radverkehrt auf dem parallel zur Fahrbahn verlaufenden Fahrradweg.

Frage 1.4.41-032 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 1.4.41: Vorschriftzeichen

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