


ANr: 1.4.41-033
Annex: 2.1.1
3
Punkte
Führerscheinklassen: G, Mofa.
Fehlerquote: 36,3 %
Richtig ist:


Das Verkehrszeichen 242.1 („Beginn eines Fußgängerbereichs“, auch bekannt als „Fußgängerzone“) verbietet grundsätzlich das Befahren dieser Bereiche für Fahrzeuge aller Art. Durch Zusatzzeichen können z.B. für Fahrräder, Liefer- oder Anwohnerverkehr Ausnahmen gelten, ohne solche Zusatzschilder dürfen weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder oder motorisierte Kleinstfahrzeuge einfahren.
Das Verkehrszeichen 267 („Verbot der Einfahrt“, ein roter Kreis mit einem weißen Querbalken) verbietet die Einfahrt für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen steht häufig am Anfang von Einbahnstraßen in Gegenrichtung, Einfahrten zu Bereichen mit beschränktem Zugang oder generell an Stellen, an denen wegen besonderer Gefahren oder zur Reglementierung der Verkehrslenkung kein Verkehr in diese Richtung zugelassen ist. Auch hier können mit Zusatzzeichen Ausnahmen gelten, z.B. für Fahrräder.
Das Verkehrszeichen 208 („Vorrang des Gegenverkehrs“, ein roter nach oben und ein schwarzer nach unten gerichteten Pfeil) regelt, wer bei einer Engstelle zuerst fahren darf. Dieses Schild verbietet jedoch nicht das Einfahren in einen bestimmten Bereich, sondern stellt lediglich eine Vorrangregelung in einer Engstelle klar.
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