Auf regen Fußgängerverkehr besonders achten
Höchstparkdauer beachten
Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten
Richtig ist:
In einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich muss man mit hohem Fußgängeraufkommen rechnen, daher muss man hier auf die Fußgänger besonders achten.
Das Zusatzzeichen 1040-32: „Parken mit Parkscheibe mit einer maximalen Dauer von 2 Stunden“ muss beachtet werden, man muss also die Höchstparkdauer beachten.
In dem so ausgeschilderten Bereich gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Führerscheinklassen: G.
Fehlerquote: 43,8 %
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