Auf dem Bild ist ein rundes Verkehrszeichen zu sehen, das grau hinterlegt ist und einen breiten, schwarzen Rand hat. In der Mitte des Schildes steht die Zahl „60“, die durch fünf diagonale, schwarze Streifen von rechts oben nach links unten durchgestrichen wird. Es handelt sich dabei um Verkehrszeichen 278 nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Nach § 41 Abs. 1 und Anlage 2 zu § 41 StVO bedeutet Zeichen 278: „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, das heißt, das zuvor durch Zeichen 274 geregelte Tempolimit (hier: 60 km/h) ist ab hier aufgehoben. Es gelten ab hier wieder die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß StVO (§ 3 Abs. 3 StVO), sofern keine neuen Tempolimits ausgeschildert sind.
Ich muss Vorfahrt gewähren und dabei…
Gelbe Fahrbahnmarkierungen…
Ich darf die Sperrfläche…
Ich darf…
Es bedeutet…
Ich darf im Bereich nach diesem Verkehrszeichen…
Ich darf die Engstelle …
Ich darf vorsichtig …
Fahrzeuge aller Art dürfen diese Straße …
Hier beginnt eine Zone mit einer…
Auf das Ende einer Zone mit einer…
Auf ein Haltverbot, …
Nach 100 m folgt das Verkehrszeichen…
Ich muss…
Ich darf die Fahrstreifenbegrenzung…
Ich darf…
Eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, die…
Ich muss …
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