Antwort und Erklärung zur Frage 1.4.41-171: Mit welcher Geschwindigkeit dürfen Fahrzeuge in einer so gekennzeichneten Zone höchstens fahren?

Frage 1.4.41-171
2 Punkte
Mit welcher Geschwindigkeit dürfen Fahrzeuge in einer so gekennzeichneten Zone höchstens fahren?
Bild zur Frage 1.4.41-171

Das Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn einer Fahrradzone. Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ erlaubt auch Anliegerverkehr, etwa Fahrten von Bewohnern oder Besuchern zu einem Ziel innerhalb der Zone.

30 km/h

Nach Anlage 2 StVO gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in einer Fahrradzone für den gesamten Fahrverkehr, also auch für Fahrräder und zugelassene Kraftfahrzeuge. „Anlieger frei“ hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Kraftfahrzeuge deshalb noch langsamer fahren.

Führerscheinklasse: Grundstoff

Schwer

Frage 1.4.41-171 im Fragenkatalog

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