Antwort und Erklärung zur Frage 1.4.41-174: Bei welchem Verkehrszeichen ist das Wenden verboten?

Verkehrszeichen 272 „Verbot des Wendens“ mit rotem Rand und einem schwarzen Symbol in der Mitte, das eine U-förmige Kurve darstellt, die von einem roten Querbalken durchgestrichen ist.

Verkehrszeichen 330.1 „Autobahn“: ein blaues Schild mit einer stilisierten weißen Autobahnbrücke und zwei Fahrbahnen.

Verkehrszeichen 327 „Tunnel“ zeigt eine Tunneleinfahrt als schwarzes Sinnbild auf einem weißen Feld mit blauem Rand.

Informationen zur Frage

  • Bild-Antworten

ANr: 1.4.41-174
Annex: 2.1.1
3 Punkte

Führerscheinklasse: G.

Fehlerquote: 18,0 %

Antwort für die Frage 1.4.41-174

Richtig ist:

  • Verkehrszeichen 272 „Verbot des Wendens“ mit rotem Rand und einem schwarzen Symbol in der Mitte, das eine U-förmige Kurve darstellt, die von einem roten Querbalken durchgestrichen ist.
  • Verkehrszeichen 330.1 „Autobahn“: ein blaues Schild mit einer stilisierten weißen Autobahnbrücke und zwei Fahrbahnen.
  • Verkehrszeichen 327 „Tunnel“ zeigt eine Tunneleinfahrt als schwarzes Sinnbild auf einem weißen Feld mit blauem Rand.

Erklärung für die Frage 1.4.41-174

Alle drei Verkehrszeichen verbieten das Wenden:

Das Verkehrszeichen 272 („Verbot des Wendens“) verbietet dabei explizit das Wenden, z.B. an der nächsten Kreuzung. Das Verbot dient der Sicherheit und der Vermeidung von gefährlichen Verkehrssituationen durch Wendemanöver, insbesondere auf viel befahrenen Straßen oder an unübersichtlichen Stellen.

Das Verkehrszeichen 330.1 („Autobahn“) zeigt an, dass hier eine Autobahn beginnt. Ab hier gelten die besonderen Verkehrsregeln für Autobahnen, z.B. ein generelles Halteverbot auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen, oder bestimmte Mindestgeschwindigkeiten für Fahrzeuge. Außerdem ist das Wenden, Rückwärtsfahren und das Befahren des Seitenstreifens grundsätzlich verboten.

Das Verkehrszeichen Zeichen 327 („Tunnel“) zeigt an, dass sich die Straße in oder zu einem Tunnel befindet. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet das, dass sie sich auf besondere Gefahren einstellen müssen. In einem Tunnel ist es verboten zu wenden oder rückwärts zu fahren.

Frage 1.4.41-174 im Fragenkatalog

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