Antwort und Erklärung zur Frage 1.4.41-174: Bei welchem Verkehrszeichen ist das Wenden verboten?

Frage 1.4.41-174
3 Punkte
Bei welchem Verkehrszeichen ist das Wenden verboten?

Führerscheinklasse: G

Schwer

Erklärung für die Frage 1.4.41-174

Alle drei Verkehrszeichen verbieten das Wenden:

Das Verkehrszeichen 272 („Verbot des Wendens“) verbietet dabei explizit das Wenden, z.B. an der nächsten Kreuzung. Das Verbot dient der Sicherheit und der Vermeidung von gefährlichen Verkehrssituationen durch Wendemanöver, insbesondere auf viel befahrenen Straßen oder an unübersichtlichen Stellen.

Das Verkehrszeichen 330.1 („Autobahn“) zeigt an, dass hier eine Autobahn beginnt. Ab hier gelten die besonderen Verkehrsregeln für Autobahnen, z.B. ein generelles Halteverbot auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen, oder bestimmte Mindestgeschwindigkeiten für Fahrzeuge. Außerdem ist das Wenden, Rückwärtsfahren und das Befahren des Seitenstreifens grundsätzlich verboten.

Das Verkehrszeichen Zeichen 327 („Tunnel“) zeigt an, dass sich die Straße in oder zu einem Tunnel befindet. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet das, dass sie sich auf besondere Gefahren einstellen müssen. In einem Tunnel ist es verboten zu wenden oder rückwärts zu fahren.

Frage 1.4.41-174 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 1.4.41: Vorschriftzeichen

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