


ANr: 1.4.41-175
Annex: 2.1.1
3
Punkte
Führerscheinklasse: G.
Fehlerquote: 3,0 %
Richtig ist:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird vom Verkehrszeichen 274-60 („Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h“) eingeschränkt: es ist rund mit einem roten Rand und einer schwarzen Zahl „60“ auf weißem Grund.
Das Verkehrszeichen 278-60 („Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, weiße kreisförmige Tafel mit einer schwarzen Umrandung, einer durchgestrichenen Zahl „60“ und mehreren diagonalen schwarzen Streifen) bedeutet das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h.
Das Verkehrszeichen 275-60 („Mindestgeschwindigkeit 60 km/h“, rundes, blaues Schild mit einer weißen Zahl „60“ in der Mitte) schreibt vor, dass Fahrzeuge auf diesem Straßenabschnitt mindestens 60 Kilometer pro Stunde fahren müssen, sofern es die Verkehrssituation, die Witterung und der Zustand des Fahrzeugs zulassen. Das Schild kommt häufig auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen vor, wo eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben ist, damit der Verkehrsfluss nicht behindert wird. Wer langsamer fährt, ohne dass es triftige Gründe wie Stau, schlechte Sicht oder technische Probleme gibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
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