Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.2.03-020:
Wie schnell dürfen Sie mit einem Bus mit Gepäckanhänger auf Landstraßen höchstens fahren?
Frage
2.2.03-020
3
Punkte
Wie schnell dürfen Sie mit einem Bus mit Gepäckanhänger auf Landstraßen höchstens fahren?
Gefragt ist nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
80
km/h
Nach § 3 Abs. 3 StVO gilt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausdrücklich für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger. Der Gepäckanhänger führt somit nicht zu einer niedrigeren Höchstgeschwindigkeit. Diese Grenze gilt auch unter günstigsten Bedingungen.
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Stand April 2025.
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