Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.03-020: Wie schnell dürfen Sie mit einem Bus mit Gepäckanhänger auf Landstraßen höchstens fahren?

Frage 2.2.03-020
3 Punkte
Wie schnell dürfen Sie mit einem Bus mit Gepäckanhänger auf Landstraßen höchstens fahren?

Gefragt ist nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

80 km/h

Nach § 3 Abs. 3 StVO gilt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausdrücklich für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger. Der Gepäckanhänger führt somit nicht zu einer niedrigeren Höchstgeschwindigkeit. Diese Grenze gilt auch unter günstigsten Bedingungen.

Führerscheinklasse: D

Machbar

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