Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.03-108: Wie schnell dürfen Sie mit einem Lkw von 5,5 t zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger von 2 t zulässiger Gesamtmasse auf Landstraßen höchstens fahren?

Frage 2.2.03-108
3 Punkte
Wie schnell dürfen Sie mit einem Lkw von 5,5 t zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger von 2 t zulässiger Gesamtmasse auf Landstraßen höchstens fahren?

Gefragt ist nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

60 km/h

Nach § 3 Abs. 3 StVO gilt die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger. Der Lkw mit 5,5 t fällt unter diese Regel; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers von 2 t ändert daran nichts.

Führerscheinklasse: CE

Machbar

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