Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.2.03-108:
Wie schnell dürfen Sie mit einem Lkw von 5,5 t zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger von 2 t zulässiger Gesamtmasse auf Landstraßen höchstens fahren?
Frage
2.2.03-108
3
Punkte
Wie schnell dürfen Sie mit einem Lkw von 5,5 t zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger von 2 t zulässiger Gesamtmasse auf Landstraßen höchstens fahren?
Gefragt ist nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
60
km/h
Nach § 3 Abs. 3 StVO gilt die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger. Der Lkw mit 5,5 t fällt unter diese Regel; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers von 2 t ändert daran nichts.
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Stand April 2025.
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