Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.2.03-110:
Sie fahren eine Fahrzeugkombination. Diese besteht aus einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und einem Anhänger mit einer 100-km/h-Zulassung. Wie schnell dürfen Sie auf einer Bundesstraße (keine Kraftfahrstraße) höchstens fahren?
Frage
2.2.03-110
3
Punkte
Sie fahren eine Fahrzeugkombination. Diese besteht aus einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und einem Anhänger mit einer 100-km/h-Zulassung. Wie schnell dürfen Sie auf einer Bundesstraße (keine Kraftfahrstraße) höchstens fahren?
Entscheidend sind die Straßenart und das Mitführen eines Anhängers. Eine 100-km/h-Zulassung erlaubt diese Geschwindigkeit nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter den dafür geltenden Voraussetzungen, nicht auf einer gewöhnlichen Bundesstraße.
80
km/h
Für die hier beschriebene Fahrzeugkombination gilt außerhalb geschlossener Ortschaften die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nach § 3 Abs. 3 StVO. Die 100-km/h-Zulassung des Anhängers erhöht die erlaubte Geschwindigkeit auf dieser Bundesstraße nicht.
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Stand April 2025.
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