Antwort
und Erklärung
zur Frage 2.2.03-205:
Wie schnell dürfen Sie mit Ihrem Bus im Gelegenheitsverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften (keine Autobahn oder Kraftfahrstraße) höchstens fahren?
Frage
2.2.03-205
3
Punkte
Wie schnell dürfen Sie mit Ihrem Bus im Gelegenheitsverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften (keine Autobahn oder Kraftfahrstraße) höchstens fahren?
Gefragt ist nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaften, die weder Autobahn noch Kraftfahrstraße ist. Diese Höchstgeschwindigkeit ist eine Obergrenze; bei ungünstigen Straßen-, Sicht- oder Wetterverhältnissen kann eine niedrigere Geschwindigkeit erforderlich sein.
80
km/h
Richtig ist 80 km/h: Für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger, gilt außerhalb geschlossener Ortschaften diese Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 StVO. Die unter bestimmten Voraussetzungen erlaubten 100 km/h für Busse nach § 18 Abs. 5 StVO gelten nur auf Autobahnen und entsprechend ausgebauten Kraftfahrstraßen, nicht auf der hier beschriebenen Straße.
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