Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf den Autobahnen ist allgemein bekannt, auch über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinweg.
Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt auch auf Straßen außerorts, wenn diese über baulich getrennte Fahrbahnen je Richtung verfügen (z. B. durch eine Leitplanke).
Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt auch auf Straßen außerorts, wenn mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung markiert sind (also mindestens 4 Fahrstreifen insgesamt).
Innerhalb der Reichweite des…
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