Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.03-305: Auf welchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h?

Auf Autobahnen

Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit baulich getrennten Fahrbahnen für jede Richtung

Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung

Informationen zur Frage

ANr: 2.2.03-305
3 Punkte

Führerscheinklassen: A, A1, A2, B.

Fehlerquote: 63,6 %

Antwort für die Frage 2.2.03-305

Richtig ist:

  • Auf Autobahnen
  • Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit baulich getrennten Fahrbahnen für jede Richtung
  • Auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung

Erklärung für die Frage 2.2.03-305

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf den Autobahnen ist allgemein bekannt, auch über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinweg.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt jedoch ebenso auf anderen Straßen außerorts wenn diese über baulich getrennte Fahrbahnen je Richtung verfügen (z.B. eine Leitplanke) oder mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung markiert sind (also mindestens 4 Fahrstreifen insgesamt).

Frage 2.2.03-305 im Fragenkatalog

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