Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.12-102: Bis zu welcher zulässigen Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen geparkt werden?

Frage 2.2.12-102
2 Punkte
Bis zu welcher zulässigen Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen geparkt werden?

Die zulässige Gesamtmasse ist die maximal erlaubte Masse eines Fahrzeugs einschließlich seiner Beladung. Für das Parken auf gekennzeichneten Gehwegen zählt diese zulässige Masse, nicht das tatsächliche Gewicht im Moment des Parkens.

2,8 t

Nach Anlage 3 StVO dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t auch dort nicht auf Gehwegen parken, wo Zeichen 315 das Parken erlaubt.

Führerscheinklassen: B, L, T

Hart

Frage 2.2.12-102 im Fragenkatalog

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