Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.12-105: Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?

Frage 2.2.12-105
3 Punkte
Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?

Für Anhänger mit mehr als 2 t zulässiger Gesamtmasse gelten innerorts besondere Einschränkungen beim regelmäßigen Parken. § 12 Abs. 3a StVO schützt bestimmte Wohn- und Erholungsgebiete nachts von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.

Führerscheinklassen: B, L, T

Hart

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