Antwort zur Frage 2.2.12-201
Wo dürfen Sie innerorts Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen regelmäßig parken?
2.2.12-201, 3 Punkte
In Industriegebieten
In Kur- und Klinikgebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
In reinen Wohngebieten auf ausreichend breiten Straßen
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leichtmachbarschwer
Antwort für die Frage 2.2.12-201
Richtig ist:
✓ In Industriegebieten
✓ In Kur- und Klinikgebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
Wo dürfen Sie innerorts Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen regelmäßig parken?
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Stand April 2024.
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