Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.22-108: Wie ist eine Ladung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kenntlich zu machen, wenn sie seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinausragt?

Frage 2.2.22-108
3 Punkte
Wie ist eine Ladung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kenntlich zu machen, wenn sie seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinausragt?

Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss seitlich weit hinausragende Ladung beleuchtet werden, damit ihre Breite erkennbar ist. Nach § 22 Abs. 5 StVO müssen die Leuchten höchstens 40 cm vom seitlichen Ladungsrand entfernt und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn angebracht sein.

Führerscheinklassen: B, L, T

Hart

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