Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.22-109: Wie hoch darf eine rote Leuchte, die eine nach hinten hinausragende Ladung kennzeichnet, höchstens über der Fahrbahn angebracht sein?

Frage 2.2.22-109
3 Punkte
Wie hoch darf eine rote Leuchte, die eine nach hinten hinausragende Ladung kennzeichnet, höchstens über der Fahrbahn angebracht sein?

Die rote Leuchte macht das Ende einer nach hinten hinausragenden Ladung bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen erkennbar. Sie wird an derselben Stelle wie die vorgeschriebene Ladungskennzeichnung angebracht (§ 22 Abs. 4 StVO).

Führerscheinklassen: B, L, T

Hart

Frage 2.2.22-109 im Fragenkatalog

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