Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.22-111: Bis zu welcher Höhe darf die Ladung nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen?

___ m

Informationen zur Frage

ANr: 2.2.22-111
3 Punkte

Führerscheinklassen: B, L, T.

Fehlerquote: 52,5 %

Antwort für die Frage 2.2.22-111

Die richtige Antwort lautet: 2,5 m.

Erklärung für die Frage 2.2.22-111

In § 22 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es: „Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug […] hinausragen.“

Erst wenn die Ladung höher als 2,50 m über der Fahrbahn ist, darf sie bis zu 50 cm nach vorn hinausragen, wie es der gleiche Paragraf weiter regelt: „[…] darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug […] betragen.“

Frage 2.2.22-111 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.2.22: Ladung

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