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ANr: 2.2.22-111
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Punkte
Führerscheinklassen: B, L, T.
Fehlerquote: 52,5 %
In § 22 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es: „Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug […] hinausragen.“
Erst wenn die Ladung höher als 2,50 m über der Fahrbahn ist, darf sie bis zu 50 cm nach vorn hinausragen, wie es der gleiche Paragraf weiter regelt: „[…] darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug […] betragen.“
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