Fahrt fortsetzen, sobald der Zurrgurt ausgetauscht ist
Fahrt fortsetzen, weil die Ladung beim Verrutschen durch die Bordwände aufgefangen wird
Fahrt fortsetzen, wenn durch andere ausreichende Sicherungsmittel die Ladung gesichert ist
Richtig ist:
Zur Gewährleistung der Ladungssicherheit darf die Fahrt mit dem gerissenen Zurrgurt nicht fortgesetzt werden.
Ladung, die lediglich gegen die Bordwände gelehnt ist, stellt keine ausreichende Ladungssicherung dar. Diese Antwortmöglichkeit ist daher falsch.
Die Fahrt darf dagegen fortgesetzt werden fortgesetzt werden sobald die Ladung durch ein geeignetes Sicherungsmittel gesichert wurde. Ein intakter Zurrgurt wäre beispielsweise ein geeignetes Sicherungsmittel. Damit sind die beiden Antwortoptionen korrekt.
Führerscheinklassen: B.
Fehlerquote: 37,2 %
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