Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.22-123: Sie möchten Urlaubsgepäck auf dem Dach Ihres voll besetzten Pkws mitnehmen. Was müssen Sie beachten?

Die Angabe des Fahrzeugherstellers zur Dachlast in der Betriebsanleitung

Die Angabe zur Dachlast in der Zulassungsbescheinigung Teil I

Die zulässige Gesamtmasse meines Pkws

Informationen zur Frage

ANr: 2.2.22-123
3 Punkte

Führerscheinklasse: B.

Fehlerquote: 58,3 %

Antwort für die Frage 2.2.22-123

Richtig ist:

  • Die Angabe des Fahrzeugherstellers zur Dachlast in der Betriebsanleitung
  • Die zulässige Gesamtmasse meines Pkws

Erklärung für die Frage 2.2.22-123

Bei der Beladung des Fahrzeugdaches muss natürlich darauf geachtet werden, dass die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Ebenso muss man die Angaben des Herstellers in der Betriebsanleitung beachten. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) findet sich jedoch keine Angabe zur Dachlast.

Frage 2.2.22-123 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.2.22: Ladung

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