Antwort zur Frage 2.2.22-123 Sie möchten Urlaubsgepäck auf dem Dach Ihres voll besetzten Pkws mitnehmen. Was müssen Sie beachten?

2.2.22-123, 3 Punkte

Die Angabe des Fahrzeugherstellers zur Dachlast in der Betriebsanleitung

Die Angabe zur Dachlast in der Zulassungsbescheinigung Teil I

Die zulässige Gesamtmasse meines Pkws

Diese Frage bewerten: leicht machbar schwer fehlerhaft

Antwort für die Frage 2.2.22-123

Richtig ist:

  • Die Angabe des Fahrzeugherstellers zur Dachlast in der Betriebsanleitung
  • Die zulässige Gesamtmasse meines Pkws

Antwort-Erklärung

Bei der Beladung des Fahrzeugdaches muss natürlich darauf geachtet werden, dass die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Ebenso muss man die Angaben des Herstellers in der Betriebsanleitung beachten. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) findet sich jedoch keine Angabe zur Dachlast.

Informationen zur Frage 2.2.22-123

Führerscheinklassen: B.

Fehlerquote: 58,4 %

Fragen in der Kategorie 2.2.22: Ladung

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