Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.22-129: Wie weit darf eine gekennzeichnete Ladung nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragen, wenn Ihre Wegstrecke mehr als 100 km beträgt?

Frage 2.2.22-129
2 Punkte
Wie weit darf eine gekennzeichnete Ladung nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragen, wenn Ihre Wegstrecke mehr als 100 km beträgt?

Bis zu 1,5 m

Führerscheinklassen: B, C, C1, CE, T

Hart

Erklärung für die Frage 2.2.22-129

§ 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt, dass außerhalb geschlossener Ortschaften eine Ladung nicht mehr als 3 Meter nach hinten über das Fahrzeug hinausragen darf – aber nur, wenn der Transportweg bis zu 100 Kilometer lang ist. Überschreitet die Wegstrecke 100 Kilometer, darf die Ladung nur noch bis 1,5 Meter hinter das Fahrzeug hinausragen.

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