Bis zu 1,5 m
Bis zu 1,5 m
§ 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt, dass außerhalb geschlossener Ortschaften eine Ladung nicht mehr als 3 Meter nach hinten über das Fahrzeug hinausragen darf – aber nur, wenn der Transportweg bis zu 100 Kilometer lang ist. Überschreitet die Wegstrecke 100 Kilometer, darf die Ladung nur noch bis 1,5 Meter hinter das Fahrzeug hinausragen.
Die Ladung…
Ich sollte…
Der Pkw kann…
Wenn ich…
Für das hohe Gewicht der Pedelecs muss…
Ich sollte …
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