Bis zu ___ m
ANr: 2.2.22-129
Annex: 2.1.5
2
Punkte
Führerscheinklassen: B, C, C1, CE, T.
Fehlerquote: 64,1 %
§ 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt, dass außerhalb geschlossener Ortschaften eine Ladung nicht mehr als 3 Meter nach hinten über das Fahrzeug hinausragen darf – aber nur, wenn der Transportweg bis zu 100 Kilometer lang ist. Überschreitet die Wegstrecke 100 Kilometer, darf die Ladung nur noch bis 1,5 Meter hinter das Fahrzeug hinausragen.
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