Antwort und Erklärung zur Frage 2.2.22-129: Wie weit darf eine gekennzeichnete Ladung nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragen, wenn Ihre Wegstrecke mehr als 100 km beträgt?

Bis zu ___ m

Informationen zur Frage

ANr: 2.2.22-129
Annex: 2.1.5
2 Punkte

Führerscheinklassen: B, C, C1, CE, T.

Fehlerquote: 64,1 %

Antwort für die Frage 2.2.22-129

Die richtige Antwort lautet: Bis zu 1,5 m.

Erklärung für die Frage 2.2.22-129

§ 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt, dass außerhalb geschlossener Ortschaften eine Ladung nicht mehr als 3 Meter nach hinten über das Fahrzeug hinausragen darf – aber nur, wenn der Transportweg bis zu 100 Kilometer lang ist. Überschreitet die Wegstrecke 100 Kilometer, darf die Ladung nur noch bis 1,5 Meter hinter das Fahrzeug hinausragen.

Frage 2.2.22-129 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 2.2.22: Ladung

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