Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse…
— bis 750 kg
— von 3.500 kg
— über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet
Richtig ist:
Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mitgeführt werden, unabhängig von der Masse des Zugfahrzeugs. Dies ist in Anlage 8 zur FeV geregelt, wo die zulässigen Kombinationen von Fahrzeugen und Anhängern für jede Führerscheinklasse aufgeführt sind.
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen Anhänger über 750 kg geführt werden, solange die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt. Diese Regelung findet sich ebenfalls in der Anlage 8 zur FeV. Es ermöglicht Fahrzeughaltern eine gewisse Flexibilität, indem Anhänger über 750 kg gezogen werden dürfen, solange das Gesamtgewicht dieser Kombination das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet.
Damit darf auch kein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mitgeführt werden, da dadurch die in der Führerscheinklasse B zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs überschritten wird.
Führerscheinklassen: B.
Fehlerquote: 65,6 %
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