Der Anhänger muss ein eigenes amtliches Kennzeichen haben
Der Anhänger muss mit einem Geschwindigkeitsschild „25“ gekennzeichnet sein
Die zulässige Höchstgeschwindig- keit für diese Fahrzeugkombination beträgt 25 km/h
Antwort für die Frage 2.6.03-408 ➜
Führerscheinklassen: L, T.
Fehlerquote: 30,3 %
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