Tatsächliche Masse des Lkw zur zulässigen Gesamtmasse des Anhängers
Zulässige Gesamtmasse des Lkw zur tatsächlichen Masse des Anhängers
Zulässige Gesamtmasse des Lkw zur zulässigen Gesamtmasse des Anhängers
ANr: 2.6.03-302
3
Punkte
Führerscheinklasse: CE.
Fehlerquote: 56,3 %
Richtig ist:
Laut § 42 Abs. 1 StVZO wird die tatsächliche Masse des Anhängers mit der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs verglichen, um die Anhängelast zu bestimmen. Das bedeutet, für die Kontrolle auf Einhaltung der zulässigen Anhängelast ist ausschlaggebend, wie schwer der Anhänger tatsächlich beladen ist und wie viel der Lkw nach Fahrzeugschein maximal wiegen darf. Konkret heißt es: „Die gezogene Anhängelast darf bei [… ] Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage […] das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs […] [nicht] übersteigen.“ Somit ist es richtig, dass die zulässige Gesamtmasse des Lkw zur tatsächlichen Masse des Anhängers ins Verhältnis gesetzt werden.
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