Nicht größer als das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des Lkw
Nicht größer als die Leermasse des Lkw
Nicht größer als die zulässige Gesamtmasse des Lkw
ANr: 2.6.03-303
3
Punkte
Führerscheinklasse: CE.
Fehlerquote: 32,2 %
Richtig ist:
Die Anhängelast bezeichnet das maximale Gewicht, das ein Lkw als Anhänger ziehen darf. Geregelt wird dies in § 42 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Bei Lkw mit durchgehend gebremsten Anhängern darf die tatsächliche Anhängelast das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Kraftfahrzeugs nicht überschreiten, sofern es die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Anhängelast und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreitet. Das bedeutet: Hat ein Lkw eine zulässige Gesamtmasse von 10.000 kg, darf die Anhängelast maximal 15.000 kg betragen, sofern auch die anderen Vorschriften eingehalten werden.
Die Antwortoption „Nicht größer als die Leermasse des Lkw“ ist falsch. Diese Begrenzung galt früher für Pkw ohne bestimmte Bremsanlagen, ist aber nicht maßgeblich für Lkw mit durchgehender Bremsanlage. Die Leermasse bezieht sich auf das Gewicht des Fahrzeugs ohne Zuladung und Passagiere, aber für Lkw mit moderner Bremsanlage ist die Obergrenze wie beschrieben wesentlich höher, sodass diese Option nicht den Vorgaben der StVZO entspricht.
Die Antwortoption „Nicht größer als die zulässige Gesamtmasse des Lkw“ ist ebenfalls falsch. Diese Begrenzung galt früher unter bestimmten Umständen, insbesondere bei Fahrzeugen ohne spezielle Bremsanlagen. Für Lkw mit durchgehender Bremsanlage jedoch ist das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse erlaubt.
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