Antwort und Erklärung zur Frage 1.2.05-003: Sie möchten außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Frage 1.2.05-003
4 Punkte
Sie möchten außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Beim Überholen brauchen Radfahrer und Fußgänger genügend seitlichen Abstand zum Kraftfahrzeug. Dieser Sicherheitsraum schützt etwa bei unerwarteten seitlichen Bewegungen.

2 m

Nach § 5 Abs. 4 StVO muss beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug außerorts mindestens dieser Seitenabstand zu Radfahrern oder Fußgängern eingehalten werden. Die innerorts geltenden 1,5 m reichen außerorts nicht aus. Ist der erforderliche Abstand nicht möglich, muss das Überholen unterbleiben.

Führerscheinklassen: G, Mofa

Schwer

Frage 1.2.05-003 im Fragenkatalog

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