Antwort und Erklärung zur Frage 1.2.05-004: Sie möchten innerorts einen Radfahrer überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Frage 1.2.05-004
4 Punkte
Sie möchten innerorts einen Radfahrer überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Der seitliche Abstand beim Überholen schützt Radfahrer, die beispielsweise durch Unebenheiten etwas von ihrer Fahrlinie abweichen können. Gemeint ist der freie Raum zwischen dem überholenden Fahrzeug und dem Radfahrer.

1,5 m

Richtig sind 1,5 m: Diesen seitlichen Mindestabstand müssen Kraftfahrzeuge innerorts beim Überholen von Radfahrern gemäß § 5 Abs. 4 StVO einhalten. Ein geringerer Abstand ist nicht ausreichend. Lässt sich der notwendige Abstand nicht einhalten, muss das Überholen unterbleiben.

Führerscheinklassen: Grundstoff, Mofa

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