Antwort und Erklärung zur Frage 1.2.05-005: Sie möchten innerorts einen Elektroroller überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Frage 1.2.05-005
4 Punkte
Sie möchten innerorts einen Elektroroller überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Der seitliche Abstand beim Überholen schützt Fahrer von Elektrorollern, etwa bei kleinen Schwankungen oder Ausweichbewegungen. Gemeint ist hier ein E-Scooter, also ein Elektrokleinstfahrzeug.

1,5 m

Richtig ist 1,5 m: Nach § 5 Abs. 4 StVO muss beim Überholen von Elektrokleinstfahrzeugen mit einem Kraftfahrzeug innerorts mindestens dieser Seitenabstand eingehalten werden. Ein kleinerer Abstand ist nicht zulässig; je nach Situation kann mehr Abstand erforderlich sein. Außerorts beträgt der Mindestabstand 2 m – dieser Wert ist hier nicht gefragt.

Führerscheinklassen: Grundstoff, Mofa

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