Wenn die Gestaltung der Kreuzung es erfordert
Wenn die Verkehrslage es erfordert
Wenn eine gleichrangige Kreuzung befahren wird
Richtig ist:
Laut § 9 Abs. 4 StVO sollen Fahrzeuge, die nach links abbiegen wollen, grundsätzlich einander links passieren. Dies bedeutet, dass sich beide Fahrzeuge mit ausreichendem Seitenabstand gegenüberstehen und dann links aneinander vorbeifahren, um ihre jeweilige Linksabbiegebewegung zu vollziehen. Dies ist der Normalfall an Kreuzungen und Einmündungen.
Die Verkehrslage kann unter bestimmten Umständen so sein, dass ein hintereinander Abbiegen sicherer oder effizienter ist. Beispielsweise könnte ein Hindernis auf der Kreuzung oder eine ungewöhnlich hohe Verkehrsdichte das gleichzeitige Linksabbiegen unmöglich machen. Die StVO verlangt generell von Verkehrsteilnehmenden, dass sie ihr Verhalten den gegebenen Verhältnissen anpassen (§ 1 StVO – Grundregeln).
Manche Kreuzungen sind aufgrund ihrer Bauart (z.B. durch Verkehrsinseln, Fahrbahnteiler oder ungewöhnliche Abmessungen) so gestaltet, dass ein gleichzeitiges Linksabbiegen technisch nicht möglich oder unsicher wäre. In solchen Fällen ist ein Hintereinander-Abbiegen notwendig, um die Kreuzung sicher zu überqueren.
Die Rangordnung einer Kreuzung (ob gleichrangig oder nicht) ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend für die Frage, ob Fahrzeuge hintereinander oder gleichzeitig links abbiegen. Die Regelung des Linksabbiegens bezieht sich auf die Abwicklung des Abbiegevorgangs selbst und nicht auf die Vorfahrtsverhältnisse. Entscheidend sind hier die Verkehrslage und Gestaltung der Kreuzung.
Führerscheinklassen: G, Mofa.
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