Antwort und Erklärung zur Frage 1.2.12-103: Wo ist das Halten verboten?

An Taxenständen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Informationen zur Frage

ANr: 1.2.12-103
3 Punkte

Führerscheinklasse: G.

Fehlerquote: 50,9 %

Antwort für die Frage 1.2.12-103

Richtig ist:

  • Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
  • Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist
  • An Taxenständen

Erklärung für die Frage 1.2.12-103

Beim Halten auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen würde man die Markierungen — also Verkehrszeichen — verdecken. Außerdem müssten die sich eingeordneten Fahrzeuge ausweichen, was eine unerwartete und gefährliche Situation herbeiführen würde.

Befindet sich rechts neben der Fahrbahn ein geeigneter Fahrstreifen, so ist dieser zum Halten zu benutzen. Eine Behinderung durch Halten auf der Fahrbahn wäre dadurch vermeidbar.

Taxistände sind ausschließlich für Taxen vorgesehen und sind stets freizuhalten. Auch kurz darf man hier nicht halten.

Frage 1.2.12-103 im Fragenkatalog

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