Antwort und Erklärung zur Frage 1.2.12-106: Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

In Einbahnstraßen

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Wo rechts das Parken verboten ist

Informationen zur Frage

ANr: 1.2.12-106
3 Punkte

Führerscheinklasse: G.

Fehlerquote: 49,0 %

Antwort für die Frage 1.2.12-106

Richtig ist:

  • Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind
  • In Einbahnstraßen

Erklärung für die Frage 1.2.12-106

Nach § 12 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken grundsätzlich nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Im gleichen Absatz werden auch die beiden Ausnahmen genannt:

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.

Wenn das Parken auf der rechten Seite zum Beispiel durch ein Verkehrszeichen oder durch natürliche Hindernisse (etwa eine Grundstückseinfahrt) verboten ist, bedeutet das nicht automatisch, dass man links parken darf.

Frage 1.2.12-106 im Fragenkatalog

Fragen in der Kategorie 1.2.12: Halten und Parken

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