In Einbahnstraßen
Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind
Wo rechts das Parken verboten ist
ANr: 1.2.12-106
3
Punkte
Führerscheinklasse: G.
Fehlerquote: 49,0 %
Richtig ist:
Nach § 12 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken grundsätzlich nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Im gleichen Absatz werden auch die beiden Ausnahmen genannt:
Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.
Wenn das Parken auf der rechten Seite zum Beispiel durch ein Verkehrszeichen oder durch natürliche Hindernisse (etwa eine Grundstückseinfahrt) verboten ist, bedeutet das nicht automatisch, dass man links parken darf.
983 Fans fahren auf
Führerscheintest online bei Facebook ab. Und du?
© 2010 — 2025 Führerscheintest online
Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.