Antwort und Erklärung zur Frage 1.2.12-108: Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

Frage 1.2.12-108
3 Punkte
Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

Vor einem Fußgängerüberweg muss die Sicht auf querende Personen frei bleiben. Haltende oder parkende Fahrzeuge könnten sie verdecken, sodass herannahende Fahrzeugführer sie zu spät erkennen.

5 m

Nach Anlage 2 StVO darf auf einem Fußgängerüberweg und bis zu 5 m davor nicht gehalten werden. Damit ist dort auch das Parken verboten. Der Abstand wird in Fahrtrichtung vor dem Beginn der Überwegmarkierung gemessen.

Führerscheinklasse: Grundstoff

Schwer

Frage 1.2.12-108 im Fragenkatalog

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