Antwort
und Erklärung
zur Frage 1.2.12-110:
Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?
Frage
1.2.12-110
2
Punkte
Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?
Das Andreaskreuz steht an einem Bahnübergang und zeigt an, dass der Schienenverkehr Vorrang hat. Beim Parken muss der Bereich davor und dahinter frei bleiben, damit die Sicht auf den Bahnübergang nicht behindert wird.
50
m
Nach Anlage 2 StVO darf außerhalb geschlossener Ortschaften jeweils bis zu 50 m vor und hinter dem Andreaskreuz nicht geparkt werden. Der Abstand wird vom Andreaskreuz aus gemessen, nicht von den Schienen.
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Stand April 2025.
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