Jeweils 15 m
Jeweils 15 m
Das Zeichen 224 („Haltestelle“) markiert einen Halt für Linienomnibusse oder Straßenbahnen, an welchem Fahrgäste zu- oder aussteigen können. Vor und hinter dem Haltestellenschild darf man, ohne weitere Regelungen, jeweils in 15 m Entfernung nicht parken.
Die Strecke kann durch lokale Beschilderung oder Markierungen (z. B. Zickzack-Linien) verkürzt oder verlängert werden. Halten wäre in dem Bereich möglich, sofern der Linienverkehr nicht behindert wird.
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