Antwort
und Erklärung
zur Frage 1.2.12-113:
An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?
Frage
1.2.12-113
2
Punkte
An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?
An Haltestellen ist kurzes Halten erlaubt, solange Busse dadurch nicht behindert werden. Das Parken ist im Bereich bis zu 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild verboten (Anlage 2 StVO).
3
Minuten
Die richtige Antwort lautet 3 Minuten. Wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, parkt nach § 12 Abs. 2 StVO. Deshalb darf an der Haltestelle höchstens drei Minuten gehalten werden – und auch das nur, wenn kein Bus behindert wird.
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Stand April 2025.
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