Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen ist bereits das Halten verboten und damit auch das Parken (§ 12 Abs. 4 StVO). Ein abgestelltes Fahrzeug würde die Durchfahrt blockieren, weil Schienenfahrzeuge nicht ausweichen können. Liegen rechts Schienen, darf grundsätzlich auf der linken Seite geparkt werden.
Ein ausreichend befestigter rechter Seitenstreifen muss zum Parken benutzt werden (§ 12 Abs. 4 StVO). Das Fahrzeug darf dann nicht auf dem rechten Fahrstreifen abgestellt werden, damit dieser für den fließenden Verkehr frei bleibt.
Ein entlang der Fahrbahn angelegter Parkstreifen zählt zu den Seitenstreifen, die zum Parken benutzt werden müssen (§ 12 Abs. 4 StVO). Ist rechts ein geeigneter Parkstreifen vorhanden, muss das Fahrzeug dort statt auf dem rechten Fahrstreifen abgestellt werden.
© 2010 — 2026 Führerscheintest online
Online-Fahrschulbögen mit aktuellen Prüfungsfragen und Antworten. Absolut kostenlos und ohne Anmeldung voll funktionsfähig. Stand April 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.