Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
Alle Fahrzeuge, wenn sie be- oder entladen werden
Alle Taxis, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen
Richtig ist:
Laut StVO §12 Abs. 4 dürfen Fahrzeuge nicht ohne Weiteres in zweiter Reihe halten. Taxis sind jedoch im Rahmen ihrer Funktion und unter der Voraussetzung, dass die Verkehrslage es zulässt, privilegiert, um Fahrgästen das Ein- oder Aussteigen zu ermöglichen.
Das Be- oder Entladen erlaubt nicht das Halten in zweiter Reihe. Die StVO sieht vor, dass Fahrzeuge zum Be- oder Entladen möglichst an den Fahrbahnrand heranfahren müssen und das Halten in zweiter Reihe dabei nicht gestattet ist, sofern es nicht spezielle Ausnahmegenehmigungen gibt. Das Be- und Entladen muss unter möglichst geringer Behinderung des Verkehrsflusses erfolgen, was in zweiter Reihe kaum möglich ist.
Das Einschalten von Warnblinklicht gibt kein Sonderrecht, in zweiter Reihe zu halten. Das Warnblinklicht dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer auf eine potentielle Gefahr hinzuweisen, nicht aber dazu, das Halten in zweiter Reihe zu legitimieren.
Führerscheinklassen: G.
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